Alles, was du über das Beziehen von Krankengeld wissen musst – Wie oft kann man es beziehen?

Oft
Krankengeldbezug - Häufigkeit und Konditionen

Hallo! Du hast dich also gefragt, wie oft man Krankengeld beziehen kann? Hier erfährst du es! Krankengeld ist ein wichtiges Thema, vor allem wenn du krank wirst und nicht arbeiten kannst. Daher werden wir in diesem Text einen Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten werfen, sich gesetzlichen Krankengeld zu sichern. Lass uns also mal schauen, wie oft man Krankengeld beziehen kann.

Krankengeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezogen werden. Wenn Du Anspruch auf Krankengeld hast, kannst Du das Geld also für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen in Anspruch nehmen.

Krankengeld in der Blockfrist: 78 Wochen maximal

Die Blockfrist beginnt am 01.04.2021 und endet am 31.03.2024. In dieser Zeit ist es Dir möglich, maximal 78 Wochen, also für die Hälfte der Blockfrist, Krankengeld zu bekommen. Solltest Du in dieser Zeit weiterhin krank sein, musst Du für einen weiteren Anspruch auf Krankengeld bis zum Ende der Blockfrist warten. Erst dann kannst Du wieder einen neuen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Diagnose stellen. Solltest Du jedoch während der Blockfrist vollständig genesen sein, kannst Du sofort wieder einen Anspruch auf Krankengeld stellen.

Anspruch auf Krankengeld: 4 Wochen Arbeitsverhältnis & 12 Monate Vorversicherung

Du hast direkt Anspruch auf Krankengeld, wenn du innerhalb der letzten drei Jahre mindestens vier Wochen versicherungspflichtig in einem Arbeitsverhältnis gestanden hast. Einige Krankenkassen erheben hierfür allerdings eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten. Es ist also empfehlenswert, dass du vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei deiner Krankenkasse nachfragst, was du im Falle einer Erkrankung zu beachten hast. So kannst du dir sicher sein, dass du im Ernstfall auch dein Krankengeld erhältst.

Krankengeld: Was ist es und wann wird es gezahlt?

Du hast wahrscheinlich schon mal von Krankengeld gehört, aber weißt nicht genau, was es ist? Kein Problem, wir erklären es Dir. Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber nach einer Wartezeit von 6 Wochen keine Entgeltfortzahlung mehr leisten kann oder muss. Für die ersten 4 Wochen einer Beschäftigung gilt das Gleiche, da in dieser Zeit noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Somit kann das Krankengeld für Dich eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, wenn Du krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst.

Krankmeldung: Wie oft darf man krank sein, ohne den Job zu verlieren?

Du fragst dich, wie oft du krank sein darfst, ohne deinen Arbeitsplatz zu gefährden? Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen. Solltest du mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank sein, kann dein Arbeitgeber dein Verhalten als unzumutbar bewerten. Wichtig ist es, dass du deinem Arbeitgeber deine Krankheit schriftlich anzeigst und ein Attest vorlegst. Es ist auch ratsam, den Arbeitgeber regelmäßig über den aktuellen Krankheitsverlauf und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit zu informieren. Mit einer guten Kommunikation kannst du verhindern, dass dein Arbeitsplatz gefährdet ist.

 Krankengeldbezug: wie oft ist möglich?

Krankgeschrieben: Einblick in die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Du hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Deinem Arzt bekommen. Grundsätzlich liegt es in dessen Ermessen, wie lange er Dich krankschreibt. Es gibt allerdings Richtlinien, die eingehalten werden müssen. So schreibt die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) vor, dass die Krankschreibung einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten soll. In Ausnahmefällen kann ein Monat Krankschreibung erlaubt sein. Egal wie lange Du krankgeschrieben bist, Du solltest Deinen Arzt regelmäßig aufsuchen und jeden Tag eine kleine Pause machen. So kannst Du sicherstellen, dass Du wieder gesund wirst, ohne das Risiko einer erneuten Krankheit.

Entgeltersatzleistungen beeinflussen Beitragszeiten nicht

Du erhältst Entgeltersatzleistungen und fragst dich, ob deine Beitragszeiten dadurch beeinflusst werden? Keine Sorge, du kannst beruhigt sein. Die Beitragszeiten werden als weitergehende Beitragszeiten berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine Unterbrechung der Berufstätigkeit durch eine Entgeltersatzleistung keine Auswirkungen auf deine Beitragszeiten in der Rentenversicherung hat. Deshalb kannst du trotz der Entgeltersatzleistungen auf eine gute Rente hoffen. Zudem hast du auch während des Bezugs der Entgeltersatzleistung die Möglichkeit, einen weiteren Beitrag zu leisten. Auf diese Weise kannst du deine Rente noch weiter aufbessern.

Krankengeld: Anspruch und Erstattungsanspruch klären

Du hast Anspruch auf Krankengeld, wenn du krankgeschrieben bist und dein Arbeitgeber dir kein Gehalt mehr zahlen kann oder will. Wird dir in dieser Zeit eine Rente bewilligt, kann es sein, dass dein Anspruch auf Krankengeld entweder ausgeschlossen oder gekürzt wird. In diesem Fall erwirbt die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und greift auf die entsprechende Rentennachzahlung zu. Es kann aber auch vorkommen, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Rentennachzahlung erhält. In diesem Fall bekommst du den Rest der Nachzahlung ausgezahlt. Wichtig ist, dass du deine Krankenkasse über deinen Rentenbescheid in Kenntnis setzt. Andernfalls können sich Mehrkosten für dich ergeben.

Lohnfortzahlung beantragen: Bedingungen & Voraussetzungen

Konkret heißt das: Wenn Du innerhalb von sechs Wochen zweimal krankgeschrieben bist und dabei jeweils um eine andere Krankheit handelt, erhältst Du eine Lohnfortzahlung. Eine Lohnfortzahlung ist eine Entschädigung vom Arbeitgeber, wenn Du aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kannst. Allerdings musst Du für diese Entschädigung einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass die beiden Krankheiten nicht identisch sein dürfen und sie sich auf verschiedene Zeiträume beziehen müssen. Außerdem solltest Du zunächst versuchen, Deine Arbeit wieder aufzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, kannst Du eine Lohnfortzahlung beantragen.

Längere Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit: Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung

Du hast eine längere Zeit ununterbrochen arbeitsunfähig wegen einer Krankheit? Dann solltest Du wissen: Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Erkrankung mindestens sechs Monate, dann besteht für Dich ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Aber auch wenn innerhalb der sechs Monate eine andere Erkrankung dazwischen liegt, hast Du noch Anspruch auf die sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Es ist also wichtig zu wissen, dass Du nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Krankheit noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast.

Arbeitgeberwechsel: Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Bei einem Arbeitgeberwechsel hast Du – auch wenn Du erneut arbeitsunfähig wegen derselben Erkrankung bist – Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung. Allerdings gilt das nicht, wenn der Betrieb von einem anderen Arbeitgeber übernommen wird. In diesem Fall musst Du dir keine Gedanken um deine Entgeltfortzahlung machen, da dein neuer Arbeitgeber deine alten Rechte übernimmt.

 Krankengeldbezugwochenzahl

Krankheitsbedingter Arbeitsausfall: Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG

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Du bist krankheitsbedingt arbeitsunfähig? Dann solltest Du wissen, dass Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, wenn Du nach Ablauf von sechs Monaten erneut aufgrund derselben Krankheit krankheitsbedingt arbeitsunfähig wirst. Dieses Recht ist im § 3 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. Bis zu sechs Wochen erhältst Du Entgeltfortzahlung. Bitte beachte aber, dass dieses Recht nur für den Fall gilt, dass es sich um dieselbe Krankheit handelt, für die Du bereits vor sechs Monaten arbeitsunfähig wurdest.

Vorsicht vor Wiederholungserkrankungen: Symptome erkennen

Du hast eine Erkrankung hinter dir und bist wieder fit? Prima, aber Vorsicht vor Wiederholungserkrankungen! Denn diese haben eine andere Ursache als die vorherige Erkrankung. Obwohl es sich auch immer wieder um dieselbe Krankheit handeln kann, ist es wichtig, dass sie nicht auf demselben Grundleiden beruht. Denn nur so kannst du einer Wiederholungserkrankung vorbeugen. Es lohnt sich also, auf deine Gesundheit zu achten und auf mögliche Anzeichen einer Wiederholungserkrankung zu achten. Dazu gehören unter anderem Fieber, Schmerzen, Müdigkeit und allgemeines Unwohlsein. Wenn du eines dieser Symptome bei dir bemerkst, solltest du schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen, um eine weitere Erkrankung zu vermeiden.

Krankheitsbedingter Urlaub: Anspruch auf Urlaub trotz Krankheit

Du hast Anspruch auf Urlaub, auch wenn du das ganze Jahr über krank warst. Das sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Ob du arbeiten warst oder nicht, spielt keine Rolle, wenn es ums Urlaubsrecht geht. Wenn du krank warst, hast du trotzdem Anspruch auf deine Urlaubstage. Meistens werden die Tage dann auf das nächste Jahr übertragen. Frag am besten deinen Arbeitgeber, ob das bei dir auch so ist.

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 78 Wochen Krankengeld

Nach 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Ab dann erhältst du als Arbeitnehmender stattdessen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Zunächst musst du deiner Krankenkasse einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellen. Mit diesem Nachweis beantragst du dann bei der Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist allerdings, dass du arbeitslos bist und dich arbeitslos meldest. Geld bekommst du dann für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, aber höchstens für 12 Monate. Sollte deine Erkrankung länger als 12 Monate andauern, erhältst du stattdessen staatliche Hilfe in Form einer Erwerbsminderungsrente.

Krankgeschrieben: Dauer und AU-RL Richtlinien

Grundsätzlich hängt die Dauer deiner Krankschreibung von deinem Arzt ab. Allerdings solltest du bedenken, dass die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) vorsehen, dass die Krankschreibung in der Regel nicht länger als zwei Wochen (oder einen Monat in Ausnahmefällen) dauern sollte. Wenn du also länger krankgeschrieben ist, kann es gut sein, dass du nach einiger Zeit eine weitere ärztliche Bescheinigung benötigst.

Krankengeld bei Selbstständigkeit: Abgesichert durch Wahlerklärung

Als Selbstständiger hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld, solltest Du krank werden. Um dennoch abgesichert zu sein, kannst Du eine sogenannte Wahlerklärung bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Ab dem 43 Tag der Krankschreibung erhältst Du dann Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent Deines letzten Bruttoeinkommens, wobei der Höchstbetrag auf 90 Prozent begrenzt ist. Daher lohnt es sich, eine Wahlerklärung abzugeben, damit Du auch bei Krankheit abgesichert bist.

Arbeitslos? So beantrage Arbeitslosengeld I!

Du hast eine Kündigung von deiner Krankenkasse erhalten und bist nun arbeitslos? Dann solltest du als erstes zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen. Damit du dein Anspruch auf ALG I geltend machen kannst, ist es wichtig, dass du weiterhin von deinem behandelnden Facharzt als arbeitsunfähig krankgeschrieben wirst. Um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Unterlagen mitbringst und deinen Anspruch auf ALG I geltend machen kannst, ist es empfehlenswert, vorab die entsprechenden Informationen auf der Webseite der Arbeitsagentur zu recherchieren. Zudem kann es auch hilfreich sein, sich vorab über die Leistungen zu informieren, die man als arbeitslos gemeldeter Mensch in Anspruch nehmen kann.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Vorerkrankungen berücksichtigen

Du hast eine chronische Erkrankung und überlegst, ob du Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente stellen kannst? Dann solltest du wissen: Vorerkrankungen werden nur angerechnet, wenn sie auf derselben Grunderkrankung beruhen. Die Vorerkrankung muss dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Aber: Es kommt nicht nur auf den Diagnoseschlüssel an. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Grunderkrankung und Vorerkrankung bestehen, der auch nachgewiesen werden kann. Solltest du also Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente stellen wollen, solltest du dir im Vorfeld einen Experten an deiner Seite holen. Denn nur dann hast du die besten Chancen, deinen Anspruch durchzusetzen.

Krankengeld: Wann du es bekommst und was du beachten musst

Nach sechs Wochen Krankschreibung springt ab da die Krankenkasse mit einem monatlichen Krankengeld ein. Bis dahin musst du dich allerdings noch etwas gedulden. Denn die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich auf 70 Prozent des Bruttoverdienstes begrenzt, aber nicht höher als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das bedeutet, dass du nicht so viel Geld bekommst, wie du vor deiner Krankmeldung verdient hast. Aber keine Sorge: Schon bald ist auch wieder alles wie vorher!

78 Wochen Krankengeld, Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Du hast nach 78 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du arbeitsunfähig bist. Bis dahin erhältst du das Krankengeld, das dir deine Krankenkasse zahlt. Dieses Krankengeld ersetzt deinen Verdienst, den du verlierst, wenn du aufgrund deiner Erkrankung nicht mehr arbeiten kannst. Es wird meist für einen Zeitraum von 78 Wochen gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist bekommst du dann das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, das deinen Verdienst während deiner Erkrankung weiterhin ersetzt. Beachte aber, dass das Arbeitslosengeld nur bezahlt wird, wenn du arbeitsunfähig bist. Es ist wichtig, dass du deine Krankheit rechtzeitig anmeldest, um deine Rechte auf die Leistungen der Krankenkasse geltend zu machen.

Zusammenfassung

Krankengeld kannst du insgesamt 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren beziehen. In den ersten 6 Wochen wird das Krankengeld direkt von deiner Krankenkasse übernommen. Danach kannst du Krankengeld bei deiner Berufsgenossenschaft beantragen. Für jede weitere Kalenderwoche erhältst du 70 % deines letzten Bruttogehalts. Wenn du innerhalb von 3 Jahren mehr als 78 Wochen krank wirst, kannst du eine Verlängerung des Krankengeldes beantragen.

Du kannst Krankengeld nur eine begrenzte Anzahl an Malen beziehen. Es lohnt sich also, sorgfältig über den Einsatz von Krankengeld nachzudenken.

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